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Teilnahmebedingungen 
Mobilitätspreis.NRW 2025

 

Der Mobilitätspreis.NRW zeichnet zukunftsweisende und intelligente Mobilitätslösungen „Made in NRW“ und/oder „Made für NRW“ aus, die als Ideen- und Impulsgeber dienen. 

Der Preis wird vom Bündnis für Mobilität im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) des Landes NRW ausgelobt.

Für die Teilnahme gelten nachfolgende Teilnahmebedingungen. Rein aus Gründen der Lesbarkeit wird ggf. die rein männliche Form gewählt.

1. Ausrichter 

Der Preis wird ausgelobt von  
Bündnis für Mobilität im Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen,
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf
Telefon: 0211 4566-0
Telefax: 0211 4566-388
E- Mail: bfm@munv.nrw.de 

Kontakt: Christian Fronczak, E-Mail: christian.fronczak@munv.nrw.de, Telefon: 0211 4566-294

 

2. Preisgeld 

Der Mobilitätspreis wird durch eine Jury und eine Publikumsabstimmung vergeben. Mit der Auszeichnung ist die Auslobung eines Preisgeldes in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verbunden, das sich auf drei Preisträger mit folgender Aufteilung verteilt: 

1. Preis – 15.000 Euro,
2. Preis – 10.000 Euro,
3. Preis – 5.000 Euro. 

Das Preisgeld muss von dem Preisträger zweckgebunden in die ausgezeichneten Projekte reinvestiert werden. Ein entsprechender Nachweis ist zu erbringen. 

 

3. Vergabekriterien 

Die Projekte sollen in besonderer Weise dazu beitragen, die Nutzung der Mobilitätsangebote in NRW einfach, flexibel und perspektivisch klimaneutral zu gestalten. Dies gilt für den Individualverkehr ebenso wie für den öffentlichen Verkehr, für den Personen-​ wie für den Güterverkehr. Die teilnehmenden Projekte bieten intelligente Lösungen, um Personen und/oder Waren effektiv, flexibel, wirtschaftlich und zugleich klimafreundlich zu befördern und zu transportieren. Dazu gehören beispielsweise auch digitale Lösungen, die eine vernetzte Mobilität erleichtern.

Die Bewerbung um den Mobilitätspreis.NRW 2025 erfolgt durch Übermittlung des in deutscher oder englischer Sprache vollständig ausgefüllten Bewerbungsformulars, das auf der Webseite des Bündnis für Mobilität (https://www.buendnis-fuer-mobilitaet.nrw.de) bereitgestellt wird und das bis zum Ende der veröffentlichten Bewerbungsfrist am 21.09.2025 über die Website eingereicht werden muss. 

Die eingereichten Unterlagen werden auf Vollständigkeit und Kompatibilität mit den Teilnahmebedingungen geprüft und sodann zunächst von einem Experten-Gremium und im Anschluss von einer Jury nach dem folgenden Kriterienkatalog bewertet: 

3.1. KRITERIUM 1: INNOVATION UND VORBILDCHARAKTER

Es wird bewertet, inwieweit das Projekt innovativ ist und Lösungen aufzeigt, die an anderer Stelle Vorbild sein können. 

3.1.1. Was macht das Projekt innovativ (gibt es einen besonderen technischen und/oder organisatorischen und/oder systemischen Innovationsfaktor, werden Produkte oder Herangehensweisen neu gedacht)? Wird eine spezielle Zielgruppe auf besondere Weise adressiert?

3.1.2. Inwieweit zeigt das Projekt neue, vorbildliche Lösungsansätze auf, sensibilisiert zur Nachahmung, Nutzung oder zur Teilnahme und/oder löst ein Umdenken oder eine Verhaltensänderung aus? 

3.2. KRITERIUM 2: KLIMASCHUTZ UND NUTZERFREUNDLICHKEIT

Es wird bewertet, inwieweit das Projekt (perspektivisch) Menschen informiert, vernetzt oder direkt oder indirekt dazu bewegt oder es ihnen erleichtert, klimafreundliche Verkehrsmittel zu nutzen und Unternehmen, ihre Güter möglichst ressourcen- und klimaschonend zu transportieren. 

3.2.1. Leistet das Projekt heute oder perspektivisch einen substanziellen Beitrag zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz, konkret zur Einsparung von Treibhausgasemissionen (z. B. durch eine Verringerung des Energieverbrauchs und/oder für eine Effizienzsteigerung im Verkehr, eine positive Wirkung auf weitere Umweltfaktoren wie z. B. Lärmemissionen etc. und/oder eine nachhaltige Raumentwicklung und/oder durch Aufklärung und Information der Bürger)? 

3.2.2. Trägt das Projekt dazu bei, die Mobilität von Menschen und Gütern einfacher, flexibler und nutzerfreundlicher zu machen und gibt damit Anreize, mehr klimafreundliche Mobilitätsangebote zu nutzen?

3.3. KRITERIUM 3: ANWENDUNG UND MARKTPOTENZIAL

Es wird bewertet, inwieweit das Projekt in der Praxis anwendungsfähig ist und welches Marktpotenzial, welche Chancen/Perspektiven für die weitere Umsetzung gesehen werden. 

3.3.1. Geht das Projekt über eine reine Idee hinaus? Gibt es schon tiefergehende Pläne, Computeranimationen, einen Prototyp oder ist das Projekt bereits in der Anwendung? Gibt es konkrete Forschungs- oder Testergebnisse?

3.3.2. Besteht das Potenzial, „Marktreife“ mit dem Projekt zu erlangen? Dies beinhaltet ein fertiges, nutzbares Produkt am Markt, genauso wie eine offizielle Veröffentlichung von Forschungs- und/oder Testergebnissen oder z. B. Bildung eines aktiven Netzwerks.

 

4. Zeitraum 

Die Teilnahme ist nur zwischen dem 11.06.2025 bis 21.09.2025 möglich. Später eingehende Beiträge werden nicht mehr berücksichtigt. 

 

5. Teilnahmevoraussetzungen 

5.1. Altersbeschränkung

Teilnehmen dürfen nur Personen und Organisationen, welche selbst oder deren Vertreter bei der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt sind und die die nachfolgenden persönlichen Bedingungen erfüllen.

5.2. Teilnehmerkreis

Die Teilnahme ist möglich, soweit es sich um ein Projekt mit einem wesentlichen Schwerpunkt oder Firmen-​ bzw. Niederlassungssitz in NRW handelt.
Bewerbungen können von Einzelpersonen bzw. Personengruppen sowie vertretungsberechtigten Personen privater oder öffentlicher Initiativen und Institutionen eingereicht werden.
Das Projekt muss nicht durch Bundes-​ oder Landesmittel gefördert worden sein. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Aus der Teilnahme entsteht kein Anspruch auf eine Auszeichnung. Die Bandbreite möglicher Bewerber reicht demnach von Einzelpersonen über Start-ups und jungen bis zu etablierten Unternehmen oder Einrichtungen.

5.3. Teilnahmeberechtigung

5.3.1. Der Ausrichter behält sich das Recht vor, Teilnehmer bei versuchter Manipulation dieser Ausschreibung, Delikten gegen den Ausrichter oder eingebundener bzw. vom Ausrichter genutzter Infrastruktur von der Teilnahme auszuschließen. 

5.3.2. Gesetzliche Vertreter oder Mitarbeiter des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Nordrhein-Westfalen bzw. dessen Unternehmen sowie Mitglieder der Auswahlgremien (siehe 6.2, 6.3), aller beteiligten Partnerunternehmen, sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ebenfalls ausgeschlossen von einer Einreichung und Bewerbung sind Projekte, die bereits zu einem vorherigen Zeitpunkt im Rahmen des Mobilitätspreis.NRW ausgezeichnet wurden.

5.4. Rechtsverletzung & Rechteeinräumung

5.4.1. Die Teilnahme ist abhängig davon, dass der Teilnehmer weder durch das eingereichte Projekt noch durch die dazugehörigen Unterlagen oder in sonstiger Weise Rechte Dritter verletzt oder gegen geltendes Recht verstößt. 

5.4.2. Die Teilnahme steht unter der Bedingung, dass der Teilnehmer die zur Nutzung erforderlichen Rechte auf erste Anforderung nachweisen kann. Soweit ein solcher Nachweis auf erste Anforderung nicht erfolgt, wird der Teilnehmer ausgeschlossen. 

5.4.3. Die Teilnahme erfordert die Bekanntgabe der Daten der Teilnehmer sowie der begleitenden Unterlagen an die Organisatoren, das Gremium (siehe 6.2), die Jury und ggf. der Veröffentlichung im Rahmen des Publikumsvotings. Mit der Teilnahme wird unwiderruflich die Einwilligung zur Veröffentlichung zum Zweck des Onlinevotings erteilt. 

5.4.4. Soweit der Teilnehmer für das Voting ausgewählt wurde, erteilt dieser mit der Teilnahme 

5.4.5. Diese Rechteeinräumung umfasst insbesondere das Recht zur Erstellung und Veröffentlichung von Druckerzeugnissen, Bild-, Audio-​ und Videoproduktionen (siehe Punkt 6.5), Pressemitteilungen, journalistischen und redaktionellen Texten in jedweder Form, Online-​Publikationen auf Websites, in Apps und in sozialen Netzwerken etc. auf eigenen (internen) und fremden (externen) Webseiten, in Print-​Publikationen und jeglichen anderen Medien. 

 

6. Ermittlung der Preisträger 

Die Auswahl der Preisträger erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren: 

6.1. Die eingereichten Bewerbungen werden nach Ende der Ausschreibung auf Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. 

6.2. Die geprüften Bewerbungen für den Mobilitätspreis.NRW werden im Anschluss an die Einreichungsphase durch ein Gremium von Expertinnen und Experten aus den Fachabteilungen II, VI und VII des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen gesichtet und anhand der unter Ziffer 3. genannten Kriterien eine Shortlist von maximal 20 Projekten erstellt. 

6.3. Die Projekte auf der Shortlist werden in der Folge von einer Jury aus 6 Personen bewertet und abgestimmt und auf 5 Projekte reduziert.

6.4. Die Sitzung des Expertengremiums, der Jury sowie die Punktevergabe ist nicht öffentlich.

6.5. Die verbleibenden 5 Projekte werden nach Ende der Jurysitzung über die hinterlegten Kontaktdaten über die weitere Teilnahme am Wettbewerb informiert. Anschließend wird mit den 5 ausgewählten Projekten Bewegtbildmaterial erstellt. Die Videoproduktion findet am 27. und 28.10.2025 in Essen statt. Das Material wird mithilfe entsprechender Dienstleister durch den Ausrichter produziert. Dies dient zur weiteren Bewerbung des Wettbewerbs durch den Ausrichter und wird auch den Bewerbern für die Bekanntmachung an der Teilnahme des Online-Publikumsvotings zur Verfügung gestellt. Die Einwilligung zur Produktion des Bewegtbildmaterials ist ausschlaggebend für die weitere Teilnahme am Wettbewerb.

6.6. Die finale Ermittlung der Gewinner-​Projekte erfolgt durch ein Online-​Publikumsvoting: Die von der Jury ausgewählten Projekte werden auf der Website buendnis-​fuer-mobilitaet.nrw.de vorgestellt und zur Wahl gestellt. Die ersten drei Preise werden durch dieses Online-​Voting ermittelt und an die Einreichungen mit den meisten Stimmen vergeben. 

6.7. Das Onlinevoting endet am 08.12.2025 um 11:00 Uhr. 

6.9. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

7. Preisvergabe/Bekanntgabe der Preisträger 

7.1. Maßgeblich für die Ermittlung der Preisträger sind die beim Ausrichter gespeicherten Daten. 

7.2. Kann ein Preisträger nicht ermittelt werden oder meldet er sich nicht binnen 4 Wochen nach Mitteilung über den Preis, verfällt der Gewinn und der Preis geht an den nachfolgenden mit der dann höchsten Punktzahl. 

7.3. Der Gewinn ist ausschließlich für das eingereichte Projekt zu nutzen. Über die Verwendung ist ein Nachweis zu erbringen. 

7.4. Der Anspruch ist nicht auf andere Personen oder Rechtsformen übertrag-​ oder vererbbar. Davon ausgenommen ist die Einbringung oder Umwandlung des Preisträgers in eine andere Rechtsform. 

7.5. Vertreter der fünf ausgewählten Projekte werden zum Mobilitätstag.NRW nach Düsseldorf eingeladen. Die Bekanntgabe des Gewinnerprojekts des Mobilitätspreis.NRW 2025 sowie der weiteren Platzierungen erfolgt auf dem Mobilitätstag.NRW am 08.12.2025. Zudem erfolgt eine schriftliche Benachrichtigung an die übermittelten Kontaktadressen.

7.6 Die Vertreter bzw. verantwortlichen Personen der nominierten Projekte geben den Ausrichtern und Organisatoren die schriftliche Einwilligung in die Nutzung und Veröffentlichung von Abbildungen und O-​Tönen, die während der Veranstaltung zur Preisverleihung aufgenommen werden. 

 

8. Sonstiges 

Durch die Teilnahme wird kein einklagbarer Anspruch auf Ausschüttung des Gewinns begründet.
Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden oder eine planwidrige Lücke auftreten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt. 

 

9. Haftungsfreistellung 

Die Teilnehmer am Wettbewerb verpflichten sich, die Ausrichter und Organisatoren des Mobilitätspreis.NRW von berechtigten Ansprüchen Dritter im Innenverhältnis freizustellen, welche auf einer durch den Teilnehmer schuldhaft durch die Teilnehmerunterlagen verursachten Verletzung Rechter Dritter durch die Veröffentlichung bzw. Nutzung der Wettbewerbsbeiträge beruhen.

 

10. Hinweis zum Datenschutz 

Es erfolgt eine gesonderte Speicherung der Teilnehmerdaten, ggf. erfolgt eine Weitergabe an Dritte zwecks Durchführung der Preisverleihung oder ähnlicher im Zusammenhang mit der Preisverleihung stehenden Dienstleistungen wie Erstellung des Onlinevotings.
Ergänzende Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.