Bündnis für Mobilität Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Das Kompetenzcenter Marketing NRW ist bemüht, die Internetseite https://www.buendnis-fuer-mobilitaet.nrw.de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. Wir haben diese Internetseite vom unabhängigen BITV-Test-Prüfverbund testen lassen. Grundlage für den Test ist die BITV 2.0 vom 21. Mai 2019. Der Test bezieht deshalb die neuen Anforderungen der WCAG 2.1 mit ein. Der WCAG-Test basiert auf den Web Content Accessibility Guidelines 2.1 vom 5. Juni 2018. Eine Webseite gilt als BITV-konform, wenn sie alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt. Eine Webseite gilt als WCAG-konform, wenn sie alle Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 erfüllt.

Die geprüfte Seite hat die wie folgt bestanden:

92 von 92 Anforderungen der BITV 2.0 sind erfüllt

92  von 92 Erfolgskriterien von Stufe AA der WCAG 2.1 sind erfüllt

Ausführliche Informationen zu den Prüfverfahren und den einzelnen Testpunkten entnehmen Sie bitte dem vollständigen Prüfbericht unter folgendem Link:
Zum Prüfbericht

Alle für die Prüfung ausgewählten Seiten wurden als BITV-konform und als WCAG-konform bewertet.

Hinweis zum Prüfverfahren

Für die Prüfung hat die Prüfstelle sechs repräsentative Seiten ausgewählt. Zitat der Prüfstelle: "Gemäß WCAG kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten Webauftritts zu machen, müssten also alle der Website zugehörigen einzelnen Webseiten geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Websites nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Webauftritts als Ganzen schließen.

Nicht barrierefreie Inhalte:

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da wir bei den unten aufgeführten Bereichen auf Software-Lösungen von Drittanbietern angewiesen sind und daher keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit nehmen können. Folgende Bereiche sind daher als nicht barrierefrei einzustufen:

  • Newsletter-Formular auf der Unterseite „mobiliNEWS“
  • Podcast-Embedded-Player auf der Unterseite „mobiliTALK
  • Sticky Elemente

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2021 in Essen erstellt.

Rückmeldung und Kontakt

Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite Bündnis für Mobilität und ihrer Anwendungen hinweisen oder Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Rückmeldeformular.

Sie können uns alternativ postalisch, telefonisch oder per E-Mail erreichen:

Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-​Westfalen
Bündnis für Mobilität
Stadttor 1

40219 Düsseldorf
Tel: 0211-3843-0
E-Mail: poststelle@vm.nrw.de

https://www.buendnis-fuer-mobilitaet.nrw.de/

Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz unter folgender Adresse:

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Telefax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de