Ein Businessmann fährt auf einem Fahrrad über die Straße. Im Hintergrund sind ein Bus, ein Fluss und eine Frau auf einem E-Scooter zu sehen.
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, die Internetseite https://www.buendnis-fuer-mobilitaet.nrw.de/ barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung. 

Nicht barrierefreie Inhalte:

Wir arbeiten derzeit daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Dafür bitten wir jedoch um etwas Geduld, da wir bei den unten aufgeführten Bereichen auf Software-Lösungen von Drittanbietern angewiesen sind und daher keinen Einfluss auf die Barrierefreiheit nehmen können. Folgende Bereiche sind daher als nicht barrierefrei einzustufen:

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. Juli 2021 in Essen erstellt und zuletzt am 29. Juli 2025 aktualisiert.

Rückmeldung und Kontakt

Sie möchten auf noch bestehende Barrieren bei der Nutzung der Internetseite Bündnis für Mobilität und ihrer Anwendungen hinweisen oder Informationen zum Thema digitale Barrierefreiheit erfragen? Dann nutzen Sie bitte das dafür vorgesehene Rückmeldeformular.

Sie können uns alternativ postalisch, telefonisch oder per E-Mail erreichen:

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
des Landes Nordrhein-Westfalen
Emilie-Preyer-Platz 1
40479 Düsseldorf

Tel.: 0211 4566-0
E-Mail: bfm@munv.nrw.de

https://www.buendnis-fuer-mobilitaet.nrw.de/

Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz unter folgender Adresse:

Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
Telefax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

 

Weitere Informationen

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Gebärdensprache

Für gehörlose und schwerhörige Menschen, die Texte nur schwer erfassen können, stellen wir die wesentlichen Inhalte dieser Website in Deutscher Gebärdensprache bereit.

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Eine Computertastatur, auf der ein blauer Button mit der Beschriftung "Leichte Sprache" zu sehen ist.

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